Die individuelle private Grundstücksauktion ist eine in den letzten Jahren immer beliebtere Form des Grundstücksverkaufs geworden. Medien und große Grundstücksauktionshäuser haben für eine immer breitere Akzeptanz gesorgt.
In unserer schönen ostfriesischen Heimat wird diese Tradition ja bereits seit Jahrhunderten gepflegt.
Als traditionelle heimatverbundene ostfriesische Auktionatoren gehört unser Büro seit Gründung dem „Fachverband der Friesischen Auktionatoren e.V.“ an und ist ebenfalls Mitglied im „Bundesverband Deutscher Auktionatoren e.V.“, Sitz in Erfurt.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie einen Höchstpreis erzielt.
Wir sorgen für eine marktgerechte Einschätzung, für die Erarbeitung eines realistischen Auktionslimits, so dass ein realer, steigerungsfähiger Kaufpreis dazu führt, das Verkäufer und Käufer zeitnah zu einer marktgerechten Einigung kommen.
Wir führen individuelle Grundstücksauktionen seit über 30 Jahren im ostfriesischen Raum, auf den Nordseeinseln und darüber hinaus im ganzen Bundesgebiet durch.
Individuell heißt im Höchstfall 1-2 Objekte, überwiegend aber ein spezielles Objekt pro Auktionstermin.
Die freiwillige Versteigerung ist keine Zwangsversteigerung sondern eine nach der Gewerbeordnung geregelte freiwillige Versteigerung.
Welche Immobilien eignen sich besonders im hiesigen Raum für die Immobilienauktion?
- Objekte, die einer großen Nachfrage unterliegen
- Objekte im unteren Preissegment
- Immobilien aus Insolvenz- bzw. Betreuungsaufträgen
- Landwirtschaftliche Flächen (Acker/Grünland)
Wer leitet die Auktion?
Geleitet werden die Auktionstermine durch Herrn Johannes Wallow (öffentlich bestellter und vereidigter Grundstücksauktionator) sowie durch die Auktionatoren Oliver Schulz und Daniel Brinkmann.
Natürlich sind beide Personen Inhaber einer Erlaubnis gem. § 34 b der Gewerbeordnung mit der Berechtigung, fremde Grundstücke, fremde grundstücksgleiche Rechte und sonstige fremde Rechte zu versteigern.
Die Auktionen sind öffentlich und finden an verschiedenen Orten statt; der Zutritt ist ohne Einschränkungen gewährleistet, das Hausrecht liegt bei den Auktionatoren.
Individuelle Prüfung
Sämtliche zur Versteigerung kommenden Objekte werden individuell überprüft:
- Begutachtung und Bewertung der Immobilie
- Gründliche Recherchen über das Objekt bezügl. des Grundbuches, bei Bauämtern und sonst. Behörden
- Festlegung eines marktgerechten Limits zwischen Auktionator und Verkäufer; das Auktionslimit kann nicht unterschritten werden
- Erstellung eines aussagefähigen Versteigerungsexposès
- intensive Werbemassnahmen (Anzeigenwerbung regional und überregional) sowie Internetpräsentation in versch.
Immobilienplattformen - Sorgfältige Bonitätsprüfung der Bieter, damit individuelle Sicherheit für den Verkäufer!
- Evtl. Sicherheitszahlungen werden von Fall zu Fall in den für das jeweilige Objekt zugrunde liegenden individuellen Versteigerungsbedingungen festgelegt.
Versteigerungscourtage
Generell vereinbaren wir mit unserem Auftraggeber, dass die Versteigerercourtage vom Auftraggeber zu zahlen ist.
Die Kalkulation der Höhe der Courtage ist objektabhängig und wird individuell vereinbart.
Die Courtage wird fällig mit Zuschlag und rechtskräftigem notariellem Kaufvertrag. Die Rechnungsstellung erfolgt immer erst bei Kaufpreisfälligkeit, so dass aus dem Kaufpreis die Courtage beglichen werden kann.
Ggf. sind Abweichungen in den individuellen Versteigerungsbedingungen – objektspezifisch – zu beachten. Besondere Hinweise und Vereinbarungen, wie auch Zahlungsmodalitäten, zu dem jeweiligen Objekt sind hier geregelt.
Diese können Sie jederzeit bei ernsthaftem Interesse in meinem Büro anfordern.
Wir legen Wert auf die persönliche Anwesenheit eines Bieters; eine Vertretung mit vorliegender notarieller Bietvollmacht ist natürlich möglich.